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Dieses Thema hat 27 Antworten
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bonnie ( gelöscht )
Beiträge:

08.10.2010 14:42
#21 RE: dringed!!!! hilfeeeee!!!! Zitat · Antworten

Okay reni
Vielen Dank für den Zwischenbericht,wir haben wirklich mit gebibbert.Das wünscht sich sicher keiner von uns,dass er vielleicht ohne seine Federbällchen sein müsste.Von daher hast Du wirklich mein tiefstes Mitgefühl
Ich wünsche Dir alles Gute und das Du das Beste aus der Situation machen kannst.Das geht mit den gefiederten Mitbewohner sicher viel besser als ohne.


EULE ( gelöscht )
Beiträge:

08.10.2010 21:08
#22 RE: dringed!!!! hilfeeeee!!!! Zitat · Antworten

Neee, ohne meine gefiederten Mitbewohner geht das gar nicht. Ich musste mich ja schon umgewöhnen, weil sie in die Aussenvoli gezogen sind. Aber soweit ich weiss, dürfen Vermieter Heimtiere gar nicht verbieten. Nur Hund und Katz. Alles was einen Käfig oder Aquarium oder Terrarium hat ist erlaubt. Also ich hätte gar nichts davon erzählt. Gut, dass du zwei verchwiegen hast. Hab lange Freude mit deinen Freunden.


DieOldenbürger ( gelöscht )
Beiträge:

10.10.2010 11:13
#23 RE: dringed!!!! hilfeeeee!!!! Zitat · Antworten

Puh, das ist ja wirklich schön zu lesen!
Und EULE hat Recht. Kleintiere darf ein Vermieter nicht verbieten, da kann er sich auf den Kopf stellen!
Natürlich wird davon ausgegangen, dass die Tiere in einem angemessenen Rahmen gehalten werden, wo 6 Wellis aber durchaus nicht übertrieben sind. Hättest du 50 wellis, die die ganze Wohnung rund um die Uhr frei behausen, sähe das vielleicht wieder anders aus. Aber generell gilt, dass es nicht verboten werden kann, wenn für Nachbarn keine Geruchs- oder Lärmbelästigung entsteht.

* Folgende Klauseln sind im Mietvertrag unwirksam: "Tiere dürfen nicht gehalten werden" oder "Das Halten von Haustieren ist untersagt". Da diese Klauseln auch die Haltung von Kleintieren (z.B. Zierfischen, Wellensittichen, Goldhamstern, Mäusen) verbieten, die weder den Nachbarn, noch den Vermieter stören können, sind sie unwirksam. Der Mieter darf also Kleintiere dieser Art halten, da sich diese Tierhaltung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs hält.
* Die Klausel "Dem Mieter ist es verboten Hunde und Katzen zu halten" ist wirksam. Hier bleibt dem Mieter die Kleintierhaltung gestattet, so dass das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht verletzt ist. Eine Ausnahme muss auch hier gemacht werden, wenn der Mieter einen Blindenhund benötigt.
* Wirksam ist auch folgende Klausel: "Die Haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters". Hier ist der Vermieter grundsätzlich in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. Seine Entscheidung muss sich aber an sachlichen Kriterien ausrichten. Solche Kriterien sind die Eignung des Mieters zur Tierhaltung, die ablehnende Haltung anderer Mieter zu der Tierhaltung (= Frage des Hausfriedens) oder die Gefahr, dass nunmehr auch eine Vielzahl der anderen Mieter entsprechende Tiere halten wollen.

Tierhaltung, wenn keine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde:

Ist hinsichtlich der Tierhaltung keine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen worden, so darf der Mieter ohne Erlaubnis Kleintiere halten. Dazu gehören z.B. Zierfische, Wellensittiche, Goldhamster, Mäuse und Meerschweinchen. Hinsichtlich der Haltung von Katzen ist die Rechtsprechung nicht einheitlich.


Maxi Offline




Beiträge: 22.463
Wellensittiche   Viele Wellis und 5 Kanari

10.10.2010 11:19
#24 RE: dringed!!!! hilfeeeee!!!! Zitat · Antworten

öhm und wie wäre das mit Schlangen? Denn die würde ich z.B. nicht in meinem Haus haben wollen.

viele liebe Grüße von Maxi und ihren Segelfliegern,
sowie den Hunden und den Fell- Wackelnasen und den Hühnern
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
ein Haus ohne Tiere, ist wie ein Himmel ohne Sterne!
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
ich weiß leider nicht, von wem dieses Zitat stammt.


Ela Offline




Beiträge: 6.631
Wellensittiche    Nicht angegeben

10.10.2010 11:44
#25 RE: dringed!!!! hilfeeeee!!!! Zitat · Antworten

Hallo Maxi,

zum Thema Schlangenhaltung in Mietwohnungen guckst du hier --> http://www.herz-fuer-tiere.de/info-servi...cht/exoten.html

Liebe Grüße
Ela
mit den Berlinwellis Catweazle, Almi, Joey, Pete, Findus und Herr Grün

Immer in meinem Herzen 🧡🌈: Peter, Donny, Oscar, Hugo, Flecki, Pauline, Jule, Legov, Olli, Joshua, Blue, Erna, Winnie, Bambam, Ossi, Sylvester, Punky, Sponty, Caruso, Paule, Frieda, Sunny, "Happy", Tweety, Rocky, Eddie, Pebbles, Flöckchen, Lilli, Bubi, Tiffy, Wolke, Wilma, Jäcki, Zappel-Bebbito, Sky,Quatschmohrrübe, Willi, Lucky, Tapsy, Krümel, Pitti und Rambo.


Maxi Offline




Beiträge: 22.463
Wellensittiche   Viele Wellis und 5 Kanari

10.10.2010 11:50
#26 RE: dringed!!!! hilfeeeee!!!! Zitat · Antworten

Danke Ela.
Ui, demnach kann man als Vermieter Ratten verbieten. Das hätte ich jetzt nicht gedacht, die hätte ich zu den Kleintieren gezählt.

viele liebe Grüße von Maxi und ihren Segelfliegern,
sowie den Hunden und den Fell- Wackelnasen und den Hühnern
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ein Haus ohne Tiere, ist wie ein Himmel ohne Sterne!
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
ich weiß leider nicht, von wem dieses Zitat stammt.


budgiequeen ( gelöscht )
Beiträge:

11.10.2010 09:40
#27 RE: dringed!!!! hilfeeeee!!!! Zitat · Antworten

Jetzt nicht auf Reni's Situation bezogen, nur ganz allgemein gesagt :
Verschweigen würde ich lieber nichts, bin eher dafür, mit offenen Karten zu spielen. Das ist für beide Seiten einfach das Beste. Das Recht ist zwar in dem Fall auf Seiten des Mieters, doch was hat man davon, wenn der Vermieter es rauskriegt und dann täglich neue Schikanen erfindet, um einen rauszuekeln. Und gleich zu Anfang mit Paragraphen zu kommen, ist für ein gutes Verhältnis leider auch nicht förderlich.
Ich würde bei der Wohnungssuche gleich zu Anfang fragen, wie der Vermieter zu meiner Vogelhaltung steht und wenn er dagegen wäre, mir lieber was anderes suchen .


Nati ( gelöscht )
Beiträge:

11.10.2010 18:52
#28 RE: dringed!!!! hilfeeeee!!!! Zitat · Antworten

Ja so sehe ich das auch.


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Quelle: eRecht24.de - Rechtsberatung von Anwalt Sören Siebert

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